Fragen und Antworten – Rechtliche Aspekte bei Bildern

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu rechtlichen Aspekten

im Zusammenhang mit Bildern 

Wer das Malen als Hobby für sich entdeckt hat, ist üblicherweise immer wieder auf der Suche nach interessanten Motiven, Vorlagen und Anregungen. Ist ein Werk besonders gut gelungen oder die Sammlung im Laufe der Zeit gewachsen, möchte so mancher Hobby-Künstler seine Acrylbilder dann auch öffentlich präsentieren.

Spätestens an diesem Punkt stellt sich jedoch die Frage nach den rechtlichen Aspekten.

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Die folgende Übersicht kümmert sich um die wichtigsten Fragen und Antworten zu rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Bildern. Dabei geht es aber tatsächlich nur darum, einen Überblick zu vermitteln. Die Übersicht versteht sich weder als Ersatz für eine Rechtsberatung noch können die Vollständigkeit und die 100%ige Richtigkeit garantiert werden. Im Einzelfall ist somit dringend anzuraten, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. 

  

Welche Gesetze spielen im Zusammenhang mit Bildern eine Rolle?

Es gibt eine Reihe von Rechten und Gesetzen, die im Bereich Kunst von Bedeutung sind. Das wichtigste hiervon, das der Hobby-Künstler auch kennen sollte, ist jedoch das Urheberrecht. Außerdem können das Markenrecht und bei Fotos das Recht am eigenen Bild eine Rolle spielen. 

 

Was hat es mit dem Urheberrecht auf sich?

Das Urheberrecht ist ein Gesetz, durch das kreative, kulturelle und künstlerische Werke geschützt sind. Hierzu gehören neben Bildern beispielsweise auch Fotos, Texte, Musikstücke und Filme. Das Urheberrecht gilt grundsätzlich allerdings nur für das Werk, die Idee als solches ist nicht geschützt. Anders als beispielsweise bei einem Patent ist es nicht notwendig, ein Acrylbild in besonderer Form anzumelden, um es unter den Schutz des Urheberrechts zu stellen.

Das Urheberrecht wird nämlich automatisch wirksam. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Werk die sogenannte nötige Schöpfungshöhe erreicht. Die nötige Schöpfungshöhe ist gegeben, wenn für das Werk ein gewisses Maß an Kreativität notwendig war und durch den Aufwand ein einmaliges, eigenes Werk entstanden ist.

So würde die nötige Schöpfungshöhe bei beispielsweise einer einfachen Zeichnung von einem Strichmännchen vermutlich nicht gegeben sein, denn für eine solche Zeichnung sind weder ein größerer Aufwand noch besonders viel Kreativität erforderlich. Beim Malen eines Acrylbildes hingegen sind mehr Kreativität und Phantasie gefragt und auch der Aufwand ist größer. Dadurch wird die nötige Schöpfungshöhe erreicht und der Schutz durch das Urheberrecht greift.

In aller Regel ist ein Werk dabei bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt. Bei einigen Sonderfällen gelten jedoch andere Fristen und außerdem ist grundsätzlich auch möglich, das Urheberrecht zu vererben.

Verkauft werden hingegen kann das Urheberrecht nicht, denn der Urheber ist und bleibt der Urheber des Werkes. Der Urheber hat aber die Möglichkeit, einem Dritten die Verwertungs-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte durch einen Verkauf oder auch eine Schenkung zu übertragen. 

 

Inwieweit spielt das Markenrecht eine Rolle?

Das Urheberrecht gehört in den Bereich des Privatrechts und schützt kreative Werke aus Kunst und Kultur. Das Markenrecht hingegen spielt im gewerblichen Bereich eine Rolle. Lässt jemand eine Marke eintragen, ist diese Marke geschützt und darf von anderen nicht für ihre Zwecke verwendet werden. Dabei kann eine Marke sowohl einen Namen als auch beispielsweise einen Schriftzug, ein Logo oder eine bestimmte Farbzusammenstellung beinhalten.

Malt ein Künstler ein Bild, das ein bestimmtes, markenrechtlich geschütztes Produkt sehr detailliert und eindeutig als solches erkennbar zeigt, und veröffentlicht der Künstler dieses Bild anschließend ohne Zustimmung des Rechteinhabers, um so beispielsweise für seine eigene Ausstellung zu werben, kann es sich dabei um einen Verstoß gegen das Markenrecht handeln.  

    

Welche rechtlichen Aspekte kommen bei beispielsweise

Malwettbewerben zum Tragen?

Vor der Teilnahme an einem Malwettbewerb ist dringend zu empfehlen, sich die Teilnahmebedingungen sehr genau durchzulesen. In vielen Fällen sehen die Bedingungen nämlich vor, dass die Rechte an dem jeweiligen Bild auf den Veranstalter übergehen.

Das bedeutet, dass der Künstler zwar der Urheber des Bildes bleibt, der Veranstalter dieses Bild aber veröffentlichen, für seine Zwecke nutzen und vervielfältigen darf. Teilweise sind die Bedingungen sogar so formuliert, dass der Künstler sein Bild selbst nicht mehr veröffentlichen kann, sondern dies ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten ist.

Ähnlich sieht es aus, wenn der Künstler seine Bilder auf bestimmten Internetseiten und Portalen präsentieren möchte. Auch hier sollte er sich die jeweiligen Bedingungen genau durchlesen, um böse Überraschungen zu vermeiden. 

 

Was gilt für den Umgang mit fremden Bildern?

Für den Umgang mit fremden Bildern ist zunächst ausschlaggebend, wie und wofür die Bilder verwendet werden. Für den privaten Gebrauch gibt es letztlich kaum Einschränkungen. Der Künstler darf sich also von Bildern anderer Künstler inspirieren lassen und diese zu beispielsweise Übungszwecken auch nachmalen. Anders sieht es aus, wenn fremde Bilder veröffentlicht werden sollen.

Grundsätzlich ist es ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt, eines seiner Bilder im Internet oder in gedruckter Form zu veröffentlichen. Dies gilt auch dann, wenn der Künstler das Originalbild ein wenig verändert hat. Ganz im Gegenteil braucht der Künstler erst die Zustimmung des Urhebers, bevor er dessen Bild abändern und anschließend veröffentlichen kann.

Möchte ein Hobby-Künstler also fremde Bilder in der Öffentlichkeit verwenden, gibt es letztlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er sich von dem Originalbild lediglich inspirieren lassen und auf dieser Grundlage ein Werk schaffen, das sich eindeutig von der Vorlage abgrenzt und klar als eigenes Bild zu erkennen ist. Zum anderen kann er den Urheber des Bildes um Erlaubnis fragen. Um späteren Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, ist in diesem Fall aber sinnvoll, die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte schriftlich zu fixieren.

Der Urheber kann nämlich seine Zustimmung erteilen, aber die Rechte gleichzeitig auf einen bestimmten Zeitraum oder bestimmte Verwendungszwecke beschränken und auch Lizenzgebühren in Rechnung stellen. Für Bildungseinrichtungen gelten übrigens Ausnahmeregelungen, so dass beispielsweise im Kunstunterricht in der Schule mit Bildern gearbeitet werden darf, ohne dass der Urheber jedes Mal um Erlaubnis gebeten werden muss.

 

Wie können die eigenen Bilder geschützt werden?

Grundsätzlich gelten für alle die gleichen Rechte. Auch die Acrylbilder eines Hobby-Künstlers können somit andere für den Privatgebrauch nutzen, um sich davon inspirieren zu lassen oder sie nachzumalen. Aber auch diese Bilder dürfen nicht ohne Zustimmung des Künstlers einfach kopiert oder leicht verändert an anderer Stelle veröffentlicht werden.

Entdeckt der Künstler sein Bild, kann er denjenigen, der das Bild widerrechtlich veröffentlicht hat, dazu auffordern, das Bild zu entfernen oder ihn auch kostenpflichtig abmahnen. Vor allem im Internet dürfte es aber kaum möglich sein, vollständig auszuschließen und zu verhindern, dass die eigenen Kunstwerke irgendwo noch einmal auftauchen.

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Thema: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu rechtlichen
Aspekten im Zusammenhang mit Bildern

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